Kann ich ein Wasserbett im Altbau oder in Fachwerkhäusern aufstellen?

Wasserbett im Altbau

Wir werden häufig gefragt, ob man ein Wasserbett im Altbau oder in Fachwerkhäusern aufstellen kann. Diese Frage lässt sich ganz leicht beantworten. In der Regel ja! Aber es gibt Ausnahmen.

Traglast in Wohnräumen seit 1945

Die Decken in Wohnhäsern werden nach DIN Norm mit einer Last von 275 kp pro Quadratmeter auf der gesamten Fläche beaufschlagt. Um an die Grenzen der Tragfähigkeit zu kommen müsste bei einer angenommenen Fläche von etwa 16 Quadratmetern 4.400 kp Gewicht lasten. die gesamte Last des Wasserbettes liegt maximal bei 278 kp x 4,6 qm, also knapp 1.300 kp, ebenfalls auf die gesamte Fläche der Decke zu verteilen. Ein Wasserbett wiegt in der Größe 200x210cm in etwa 170kp x 4,2 qm = 714kp. Weit unter dem Limit.

Lediglich für Häuser, die in Leichtbauweise oder vor 1945 erstellt wurden, muss je nach Einzelfall entschieden werden. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie sich mit den Plänen vom Haus auch an einen Statiker wenden. Er wird Ihnen eine definitive Aussage geben können! Das ist auch unsere Empfehlung!

Vorsicht bei Spitzböden

Auf Spitzböden mit einem Dachraum von bis 1,8 m Höhe gelten andere Vorschriften. Hier ist nur eine Belastung von 1kN/qm = 102kg/qm gewährleistet. Sollten Sie ein Wasserbett in solchen Räumen aufstellen wollen, sollten Sie auf jeden Fall eine Freigabe von einem Statiker einholen.

Auf Nummer sicher

Ein Wasserbett lässt sich im Altbau in den allermeisten Fällen problemlos aufstellen.
Um bei der Wasserbett Statik auf „Nummer sicher“ zu gehen, empfehlen bei Altbauten immer in die Unterlagen einzusehen. Die Unterlagen weisen die tatsächlich vorhandene Verkehrslast immer aus. Jedes Haus hat einen Statikplan. Zur Not bei den Ämtern nachfragen.

In einem Gerichtsurteil wurde beschlossen, dass in deutschen Häusern und vor allem in Mietwohnungen jeder einzelne Quadratmeter der gesamten Deckenfläche mit einer Last von 275 kp (275 kg/m² oder 2,69 kN/m²) beaufschlagt werden kann und ein Vermieter das Aufstellen eines Wasserbetts nicht verwehren darf.
Sie müssen den Vermieter also nicht fragen, ob Sie ein Wasserbett aufstellen dürfen. Allerdings sollten Sie es tun um unnötigen Ärger zu vermeiden. Geben Sie einfach das Gerichtsurteil als Referenz an. Das wird allen Gegenargumenten die Luft rausnehmen.
Versicherungsexperte Jörg Bachmann, Generalvertreter und Mitinhaber des Versicherungsbüros Bachmann & Brand in Marburg sieht ebenfalls keine nennenswerte Gefahr durch ordnungsgemäß installierte Wasserbetten!